Wenn Sie gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig sind, müssen Sie hierüber den zuständigen Träger Ihres Wohnstaats informieren. Er wird dann die Festlegung der anwendbaren Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit vornehmen. Die folgenden Links sollen Ihnen helfen, den zuständigen Träger zu finden.
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich - Allgemeine Fragen
- Frankreich - Arbeitnehmer
- Frankreich - Selbstständige
- Frankreich - Landwirte
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
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- Österreich - Arbeitnehmer
- Österreich - Selbstständige
- Österreich - Beamte
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- Slowenien
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