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Datenschutzrechtliche Informationen

 

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für den GKV-Spitzenverband, DVKA ein zentrales Anliegen. Mit diesen datenschutzrechtlichen Informationen möchte der GKV-Spitzenverband, DVKA Sie darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Name und Anschrift des Verantwortlichen:

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Tel.: 0228 9530-0
Fax.: 0228 9530-600
E-Mail: post@dvka.de
Internet: www.dvka.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführung der DVKA:

Markus Weyres (Geschäftsführer)
Hanna Ternes, LL.M. (stellv. Geschäftsführerin)

Name und Anschrift des örtlichen Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten des GKV-Spitzenverbandes:

Götz-Michael Böttcher
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Tel.: 0228 9530-656
E-Mail: datenschutz@dvka.de

Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet der GKV-Spitzenverband, DVKA Ihre personenbezogenen Daten?

Der GKV-Spitzenverband, DVKA hat unter anderem die Aufgabe, das anzuwendende Versicherungsrecht für in Deutschland wohnende und gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem Vereinigten Königreich oder in der Schweiz erwerbstätige Personen festzulegen. Darüber hinaus ist der GKV-Spitzenverband, DVKA unter anderem die zuständige Stelle für den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen mit einem der vorgenannten Staaten sowie mit einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Zum Zwecke der Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit sowie zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung werden ausschließlich personenbezogene Daten erhoben, die für die Bearbeitung dementsprechender Anträge erforderlich sind.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist §§ 219a und 219b Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Artikel 19 Absatz 2, Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung Nr. 883/2004.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Abschlusses einer Ausnahmevereinbarung mit einem Abkommensstaat ist §§ 219a und 219b Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit dem zwischen Deutschland und dem jeweils anderen Staat geschlossenen Sozialversicherungsabkommen.

Abhängig vom Einzelfall kann der GKV-Spitzenverband, DVKA im Rahmen der Wahrnehmung seiner ihm zugewiesenen Aufgaben auch Daten von Dritten (z. B. deutschen und ausländischen Trägern der sozialen Sicherheit und anderen Stellen), die an dem Verfahren beteiligt sind, erhalten.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet der GKV-Spitzenverband, DVKA?

Der GKV-Spitzenverband, DVKA verarbeitet folgende personenbezogenen Daten:

  • Daten zur Person (z. B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse),
  • Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und
  • Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Arbeitgeberdaten, Beschäftigungszeiten, Einsatzorte).

Wohin werden Ihre personenbezogenen Daten übermittelt?

Die Bearbeitung eines Antrags auf Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bzw. auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfordert eine Kontaktaufnahme mit verschiedenen Stellen im In- und Ausland. Zu diesem Zweck übermittelt der GKV-Spitzenverband, DVKA personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen regelmäßig an:

Antragsteller und deren Arbeitgeber bzw. deren Bevollmächtigte

zuständige Behörden oder von diesen bezeichnete Stellen in den beteiligten Staaten

deutsche Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, Künstlersozialkasse, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Bundesagentur für Arbeit, Familienkassen)

die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.

Hauptzollämter

Staatsanwaltschaften

Gerichte

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. Sozialgesetzbuch X übermittelt (z. B. an Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltungen, Steuerbehörden).

Der GKV-Spitzenverband, DVKA nutzt für die Beantwortung telefonischer Anfragen die Dienste der Adecco Service Center Solutions GmbH, eines Kommunikationsdienstleisters. Dieser Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Grenzen.

Im Rahmen der Kommunikation mit anderen Mitgliedstaaten der EU, des EWR, dem Vereinigten Königreich bzw. mit der Schweiz über das europaweite System zum elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) nimmt der GKV-Spitzenverband, DVKA die Dienstleistungen der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz: ITSG) als auftragsverarbeitender Stelle in Anspruch.

Erfolgt eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer?

Soweit Sie Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder in einem Abkommensstaat ausüben bzw. Ihr Arbeitgeber dort ansässig ist, übermittelt der GKV-Spitzenverband, DVKA Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Prüfung und Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bzw. im Hinblick auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung in diesen Staat. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt auf Grundlage von § 77 Abs. 3 Nr. 2 Sozialgesetzbuch X.

Wie lange speichert der GKV-Spitzenverband, DVKA Ihre personenbezogenen Daten?

Der GKV-Spitzenverband, DVKA speichert Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, erforderlich ist bzw. sofern eine Speicherung der Daten gesetzlich vorgesehen ist. Maßstab für die Festlegung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen ist unter anderem § 110a Sozialgesetzbuch IV und § 84 Sozialgesetzbuch X.

Welche Rechte haben Sie?

Unter dem nachstehenden Link haben wir für Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten zusammengestellt, um eine faire und transparente Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten: Rechte der betroffenen Person (PDF, 114 KB).

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