Extranet

Wir über uns

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die DVKA. Informieren Sie sich über unsere Geschichte, unsere Aufgaben und aktuelle Kooperationen.

Im GKV-Spitzenverband bildet die DVKA die Schnittstelle als europäischer und weltweiter Partner der Träger der sozialen Sicherheit. Kompetenz in Beratung und Service sichern die Umsetzung über- und zwischenstaatlicher Rechtsbeziehungen gegenüber Versicherten, Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sowie von international agierenden Institutionen. Die bei der DVKA angesiedelte Nationale Kontaktstelle informiert kompetent in- und ausländische Patientinnen und Patienten über Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland und den Mitgliedstaaten der EU.

Wir arbeiten wirtschaftlich und effizient, verbessern kontinuierlich unser Dienstleistungsangebot und richten unser Handeln auf die Kundenerfordernisse aus. Der Schlüssel hierzu sind selbstständig handelnde, engagierte und fachlich hoch qualifizierte Mitarbeiter.

Unsere Wurzeln gehen zurück bis ins Jahr 1950. In diesem Jahr schloss die Bundesrepublik Deutschland das erste Abkommen über Soziale Sicherheit. Zur Umsetzung zentraler Aufgaben aus dem Sozialversicherungsabkommen wurden für die einzelnen Versicherungszweige Verbindungsstellen bestimmt. Für die Krankenversicherung war dies die Vereinigung der Ortskrankenkassen, dem späteren AOK-Bundesverband.

Steigende Anforderungen und kontinuierlicher Ausbau

Die Aufgaben der Verbindungsstelle wurden dort in einer Organisationseinheit gebündelt. Die Verbindungsstelle wurde kontinuierlich ausgebaut, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, die aus dem Abschluss weiterer Sozialversicherungsabkommen, den EG-Regelungen über soziale Sicherheit und dem nationalen Recht resultieren.

Vom 01.01.2000 bis 30.06.2008 war die DVKA eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen getragen. Seit dem 01.07.2008 ist sie eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes.

Beratung

Wir beraten

  • die Kranken- und Pflegekassen
  • deren Verbände
  • andere Sozialversicherungsträger
  • Versicherte und
  • Arbeitgeber

z. B. in krankenversicherungsrechtlichen Fragen

  • über die im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen, Ansprüche, Vordrucke, zuständigen Stellen usw. bei einem Urlaubsaufenthalt oder einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sowie einer Wohnortverlegung ins Ausland
  • im Zusammenhang mit einer Beschäftigung als Grenzgänger
  • zur Abrechnung von erbrachten Leistungen der Krankenversicherung, die bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in einem EU- oder Abkommensstaat in Anspruch genommen werden
  • im Zusammenhang mit den von deutschen Krankenkassen aushilfsweise erbrachten Leistungen für vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland wohnende und im Ausland versicherte Personen

Kostenabrechnung

Über uns werden die Krankenversicherungsleistungen abgerechnet, die u. a. im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner, entsandte Arbeitnehmer und Touristen im Auftrag der deutschen Krankenkasse erhalten haben. Dies gilt auch für die Kosten, die deutsche Krankenkassen aushilfsweise für im Ausland versicherte Personen aufgewendet haben.

Vereinbarungen

Wir schließen mit ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, die im Interesse von Versicherten, Arbeitgebern und Krankenkassen eine praxisgerechte Umsetzung der komplexen EG- und Abkommensregelungen ermöglichen. Darüber hinaus treffen wir zentral für alle Bereiche der sozialen Sicherheit in Deutschland mit den entsprechenden ausländischen Stellen Ausnahmevereinbarungen für die Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland beschäftigt sind und in dieser Zeit weiterhin in der deutschen Sozialversicherung abgesichert bleiben möchten.

Verwaltungshilfe

Wir unterstützen die deutschen Krankenkassen bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland. Solche Fälle treten z. B. auf bei einem Unfall, den ein Versicherter durch das Verschulden eines Dritten im Ausland erlitten hat oder bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen für im Ausland wohnende Versicherte.

Heute kooperiert die DVKA mit Institutionen in folgenden Staaten:

Albanien Irland Marokko Slowakei
Australien Island Moldau Slowenien
Belgien Israel Montenegro Spanien
Bosnien und Herzegowina Italien Niederlande Tschechien
Brasilien Japan Nordmazedonien Türkei
Bulgarien Kanada Norwegen Tunesien
Chile Korea Österreich Ungarn
China Kosovo Philippinen Uruguay
Dänemark Kroatien Polen USA
Estland Lettland Portugal Vereinigtes Königreich
Finnland Liechtenstein Rumänien Zypern
Frankreich Litauen Schweden  
Griechenland Luxemburg Schweiz  
Indien Malta Serbien  
Schematische Darstellung der Organisationsstruktur der DVKA

Wir verwenden Cookies

Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unseres Webauftritts für Sie komfortabler zu gestalten. Wir möchten zudem Ihr Nutzungsverhalten besser verstehen, um Inhalte und Funktionen kontinuierlich zu verbessern. Bitte stimmen Sie daher der Nutzung folgender Cookies zu. Nähere Informationen zu den von uns gespeicherten Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Webseite auf Ihrem Computer bzw. Endgerät speichert, um einzelne Funktionen und Webanwendungen wie die Suche und Formulare nutzerfreundlicher gestalten zu können. Cookies werden in der Regel im Internetbrowser-Ordner bzw. vom Internetbrowser auf dem Betriebssystem Ihres Computers gespeichert.

Unsere Webseiten unterscheiden zwischen notwendigen Cookies, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde, und Statistik-Cookies, mit deren Hilfe wir das Nutzerverhalten unserer Zielgruppen besser verstehen lernen und unsere Webseiten kontinuierlich verbessern können. Notwendige Cookies können wir laut Gesetz auf Ihrem Computer speichern. Für die Statistik-Cookies benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sie können Ihre Einwilligung zur Cookie-Erklärung jederzeit auf unserer Website ändern oder widerrufen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Was sind notwendige Cookies?

Notwendige Cookies sorgen dafür, dass unsere Webseiten korrekt funktionieren. Sie werden beispielsweise für die Navigation, die Suchfunktion und für einzelne Formulare benötigt. Folgende Cookies werden beim Besuch unserer Webseiten auf Ihrem Computer gespeichert:

BIGipServerDVKA-DVKA-PR-HTTPs_Pool (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert die Information, über welchen unserer Server die Webseite besucht wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

creaseFont (GKV-Spizenverband)
Dieser Cookie speichert die bevorzugte Schriftgröße. Dieser Cookie wird nur gesetzt, wenn die Besucherin / der Besucher für diese Website eine andere Schriftgröße als die Standard-Schriftgröße gewählt hat.
Ablauf: 60 Tage

JSESSIONID (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert eine anonyme ID, die während des Besuchs unserer Webseite für bestimmte Funktionen benötigt wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

Was sind Statistik-Cookies?

Diese Cookies speichern Informationen zur Nutzung während Ihres Besuchs unserer Webseiten. Die gespeicherten Informationen geben uns Auskunft über die Reichweite unseres Webauftritts und das Nutzungsverhalten unserer Besucherinnen und Besucher. Auf dieser Basis können wir unser Webangebot kontinuierlich für Sie verbessern.

Sämtliche Informationen werden anonym erfasst und ausgewertet. Wir nutzen dafür die Open-Source-Software Matomo, die auf unseren Servern installiert ist. Näheres dazu können Sie in unserer Datenschutzerklärung nachlesen.

_pk_ses (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 30 Minuten

_pk_id (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 13 Monate