Wenn Sie als Versicherter einer deutschen Krankenkasse im Urlaub Dialyse benötigen, berücksichtigen Sie hierfür bitte das im Folgenden beschriebene Verfahren. Es stellt sicher, dass Sie in einer Vertragseinrichtung behandelt werden und die dortigen Vertragssätze im Rahmen der Leistungsaushilfe unmittelbar abgerechnet werden können.
Klären Sie mit der Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes, ob es sich dabei um eine Vertragseinrichtung des örtlichen Sozialversicherungsträgers handelt. Informationen darüber, welche Vertragseinrichtungen zur Verfügung stehen, erhalten Sie u.a. über die Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland. Vergewissern Sie sich ferner, dass eine Anspruchsbescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte im EU/EWR-Bereich oder Urlaubskrankenschein des jeweiligen Abkommensstaats) akzeptiert wird und somit die Kosten unmittelbar über den örtlichen Krankenversicherungsträger mit Ihrer Krankenkasse abrechnet werden. Erkundigen Sie sich außerdem, ob die Dialyseeinrichtung Ihnen zu den gewünschten Terminen einen Dialyseplatz zur Verfügung stellen kann.
Sollte keine Vertragseinrichtung zur Verfügung stehen, klären Sie bitte vor Ihrer Abreise mit ihrer Krankenkasse die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Übernahme von Kosten in einer außervertraglichen Einrichtung.