Hierbei handelt es sich um Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Welche das sind, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
- Albanien
- Australien
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Chile
- China
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada (außer Quebec, für das eine gesonderte Vereinbarung gilt)
- Korea
- Kosovo
- Marokko
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Philippinen
- Quebec (Provinz Kanadas, für die eine gesonderte Vereinbarung gilt)
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
- Uruguay
- USA
Zu beachten ist, dass viele Abkommen keine Leistungen der Krankenversicherung umfassen (siehe hierzu die Hinweise unter dem Begriff „Geltungsbereich“).