Mit der EHIC (oder alternativ mit der PEB) können gesetzlich krankenversicherte Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland direkt einen deutschen Leistungserbringer in Anspruch nehmen. Dieser stellt die medizinisch notwendigen Sachleistungen zur Verfügung und rechnet seine Leistungen mit einer von der Patientin/dem Patienten gewählten deutschen Krankenkasse ab. Häufig stellen sich Leistungserbringer, aber auch Krankenkassen, die Frage, ob es sich bei der vorgelegten Karte (Bescheinigung) um eine gültige EHIC (PEB) handelt. Hier finden Leistungserbringer und Krankenkassen Informationen, die bei der Beurteilung dieser Frage hilfreich sein können. Es werden sowohl allgemeingültige Informationen als auch Informationen zu länderspezifischen Besonderheiten, sofern uns diese bekannt sind, zur Verfügung gestellt.