Die EU und das Vereinigte Königreich konnten ein Handels- und Kooperationsabkommen (Partnerschaftsvertrag) für die zukünftigen Beziehungen aushandeln. Das neue Abkommen enthält Regelungen für den Gesundheitsbereich, die im Wesentlichen den bisherigen entsprechen. Bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten zum neuen Abkommen, kann dieses ab 01.01.2021 vorläufig Anwendung finden. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen mit dem Vereinigten Königreich sind vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) aus dem Vereinigten Königreich zu akzeptieren.
Wir werden Sie über Neuerungen schnellstmöglich informieren.
Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung: