In einigen Mitgliedstaaten gelten Sie bereits dann als dort erwerbstätig, wenn Sie beispielsweise Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks sind, als Rechtsanwalt, Architekt oder Arzt einer Kammer angehören oder Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen halten. Sofern ein solcher Sachverhalt vorliegt, Sie in Deutschland wohnen und hier auch beschäftigt oder selbstständig tätig sind, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung, um keine Sozialversicherungsbeiträge im andern Mitgliedstaat zahlen zu müssen. Den für Ihre Erwerbssituation zutreffenden Fragebogen finden Sie hier .