Für Personen, die sich zur geplanten Behandlung ins Vereinigte Königreich begeben möchten, gelten die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich fort. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse das Portable Document S2.
- Beispiel: Sie sind bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert und möchten sich sich vom 01.07.2021 bis 01.08.2021 zur geplanten Behandlung ins Vereinigte Königreich begeben.
- Ergebnis: Sie haben einen Leistungsanspruch mit dem von Ihrer zuständigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse ausgestellten Portablen Document S2 im Vereinigten Königreich.