Für Personen, die vor Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 ins Vereinigte Königreich oder nach Deutschland entsandt wurden, gelten bis zum Ende der Entsendung (max. 24 Monate) die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit weiter. Dies gilt, solange sich die Person ohne Unterbrechung in der bis 31.12.2020 bestehenden Situation befindet. Die Entsendung wird durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen.
Das bedeutet z. B., dass bei einer Entsendung in das Vereinigte Königreich, die spätestens am 31.12.2020 beginnt, eine A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate – also bis max. zum 30.12.2022 - ausgestellt werden kann, wenn auch die sonstigen Entsendevoraussetzungen erfüllt sind.
- Beispiel: Sie sind Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger (besitzen z. B. die deutsche Staatsangehörigkeit) und wurden von Ihrem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber vom 01.12.2020 bis 15.03.2021 in das Vereinigte Königreich entsandt.
- Ergebnis: Für die Dauer der Entsendung gelten für Sie die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Anträge bzw. Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie und Ihr Arbeitgeber, der für die Beantragung zuständig ist, hier. Dies gilt auch, wenn die Entsendung (ohne Unterbrechung) verlängert wird.
Auch für Personen, die ab dem 01.01.2021 neu ins Vereinigte Königreich oder nach Deutschland entsandt werden, ist zu prüfen, ob das Austrittsabkommen anwendbar ist und somit die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten.
Die ist nur dann der Fall, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, der ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgeht.
- Beispiel: Sie sind eine Person mit britischer Staatsangehörigkeit und arbeiten und leben seit 2018 in Deutschland.
- Ergebnis: Sie befanden sich vor Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 in einer grenzüberschreitenden Situation zwischen einem EU-Mitgliedstaat – hier Deutschland – und dem Vereinigten Königreich. Sie können auch weiterhin von Ihrem Arbeitgeber in das Vereinigte Königreich entsandt werden und dies mit der A1-Bescheinigung nachweisen.