Personen, die ihre Beschäftigung ausschließlich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausüben
Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eingesetzt werden, ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Hierbei müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:
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Der Lebensmittelpunkt der betreffenden Person befindet sich in Deutschland.
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Die Person ist ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt.
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Sie übt erfahrungsgemäß ihre Beschäftigung regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aus.
Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:
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Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen.
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Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.
Personen, die als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglieder tätig sind und deren Heimatbasis sich in Deutschland befindet
Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglieder beschäftigte Personen ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Hierbei müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:
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Die Heimatbasis der betreffenden Person befindet sich in Deutschland.
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Die Person übt neben der Beschäftigung als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglied keine weitere Erwerbstätigkeit aus.
Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:
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Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen und Ihr Softwarehersteller die oben beschriebene Übermittlungsmöglichkeit bereits implementiert hat, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen.
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Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.