Sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit zum Teil in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten ausüben, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung benötigen Sie, um nachweisen zu können, welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit für Sie gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind bzw. ob Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung und/oder Unfallversicherung versichert sind. Den Antrag finden Sie hier .