Nach den neuen Regelungen mit dem Vereinigten Königreich können ab 01.01.2021 alle Versionen der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die neu eingeführte Global Health Insurance Card (GHIC) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland vorläufig im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden.
Für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit gelten die bisherigen Bestimmungen grundsätzlich fort. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind hingegen für Aufenthalte, die nach dem 31.12.2020 beginnen nicht erfasst.
Dies bedeutet für Sie, dass Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bei Aufenthalten in Deutschland grundsätzlich nicht mehr bezogen werden können.
- Beispiel: Sie sind im Vereinigten Königreich versichert und halten sich zu touristischen Zwecken vom 20.08.20201 bis 15.09.2021 in Deutschland auf.
- Ergebnis: Sie können auch weiterhin medizinisch notwendige Sachleistungen über die von Ihrem zuständigen Träger ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)), Global Health Insurance Card (GHIC) bzw. Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) beziehen.