Entsandte Britinnen und Briten, die ihre Tätigkeit in Deutschland vor dem 01.01.2021 aufgenommen haben, können medizinisch notwendige Leistungen bis zum Ende des Aufenthalts mit der vom britischen zuständigen Träger ausgestellten Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) beziehen. Eine Entsendung gilt als vorübergehender Aufenthalt.
- Beispiel: Sie sind Britin oder Brite, im Vereinigten Königreich versichert und wurden von Ihrem Arbeitgeber vom 01.11.2020 bis 31.10.2022 nach Deutschland entsandt.
- Ergebnis: Sie können bis zum Ende der Entsendung medizinisch notwendige Leistungen über die von Ihrem britischen zuständigen Träger ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) beziehen.
Für Entsendungen, die ab dem 01.01.2021 beginnen, ist ein Leistungsbezug über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)), Global Health Insurance Card (GHIC) bzw. Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) weiterhin möglich. Sachleistungen der Pflegebedürftigkeit können allerdings nicht mehr bezogen werden.