In den Geltungsbereichen ist geregelt, für
- welche Sozialversicherungszweige (sachlicher Geltungsbereich),
- welche Personen (persönlicher Geltungsbereich) und
- auf welchen Staatsgebieten (gebietlicher Geltungsbereich)
die Regelungen des bilateralen Abkommens gelten.
Sachlicher Geltungsbereich
Vom Abkommen umfasst sind auf deutscher Seite die Rechtsvorschriften über
- die Rentenversicherung,
- die knappschaftliche Rentenversicherung,
- die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung,
- die Alterssicherung der Landwirte.
Bitte beachten Sie:
Gelten für eine vorübergehend in den USA beschäftigte Person nach den Regelungen des Abkommens weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sind diese so anzuwenden, als ob die Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt würde.
Ob in einem weiteren Versicherungszweig in Deutschland Versicherungspflicht besteht, orientiert sich daran, ob die Voraussetzungen einer Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) vorliegen.
Hinsichtlich der amerikanischen Rechtsvorschriften finden sowohl die, über die
- Bundesstaatliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung, als auch die über die
- Bundesstaatliche Krankenhausversicherung für Alte und Gebrechliche (Hospital Insurance for the Aged and Disabled – Medicare, Part A)
keine Anwendung.
In der Folge ist die Person in den USA hinsichtlich dieser Versicherungszweige von der Versicherungspflicht befreit. Ob und gegebenenfalls zu welchen anderen Bereichen der sozialen Sicherheit in den USA Beiträge zu zahlen sind, ist nach dem innerstaatlichen Recht der USA zu beurteilen.
Persönlicher Geltungsbereich
Das Abkommen erfasst grundsätzlich alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Regelung für beschäftigte Personen, die für einen öffentlichen Arbeiter im anderen Vertragsstaat arbeiten, sind allerdings nur auf Staatsangehörige Deutschlands und der USA anwendbar. Weitere Besonderheiten hinsichtlich der Staatsangehörigkeit können sich in diesem Zusammenhang für Personen ergeben, die an Bord eines Seeschiffes oder eines Luftfahrzeuges beschäftigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „ Sonderregelungen für weitere Personenkreise ".
Gebietlicher Geltungsbereich
Der gebietliche Geltungsbereich beschreibt das Staatsgebiet, in dem das Abkommen anwendbar ist. Es erfasst das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und in Bezug auf die USA deren Bundesstaaten, den Distrikt Columbia, den Freistaat Puerto Rico, die Jungferninseln, Guam und Amerikanisch-Samoa und den Bund der Nördlichen Marianen.