An wen richtet sich die Interne Meldestelle?
Die interne Meldestelle des GKV-Spitzenverbands richtet sich ausschließlich an Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit für den GKV-Spitzenverband auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände hinweisen möchten.
Dazu zählen insbesondere:
- Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte des GKV-Spitzenverbands,
- Bewerberinnen und Bewerber,
- Praktikantinnen, Praktikanten und Auszubildende,
- Personen, die im Rahmen einer vertraglichen oder dienstleistungsbezogenen Zusammenarbeit tätig sind.
Was ist das Ziel der internen Meldestelle?
Der GKV-Spitzenverband ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12–18 HinSchG einzurichten.
Ziel des Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb einer Organisation hinweisen.
Solche Verstöße können beispielsweise betreffen:
- Straftaten (z. B. Korruption, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Datenmissbrauch),
- mit Bußgeld bewehrte Verstöße, die dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen,
- Verstöße gegen spezielle bundes-, landes- oder europarechtliche Vorschriften.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen und ethischer Grundsätze hat beim GKV-Spitzenverband höchste Priorität.
Die interne Meldestelle ermöglicht es, auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen – vertraulich, anonym und technisch abgesichert. Dabei werden Hinweisgebende und Betroffene gleichermaßen geschützt.
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
1. Auf dem Postweg
GKV-Spitzenverband
Kennwort: „persönlich/vertraulich - Interne Meldestelle“
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin
2. Über das elektronische Hinweisgebersystem:
Über das elektronische Hinweisgebersystem können Hinweisgebende auch anonym Kontakt aufnehmen. Das System gewährleistet höchste Sicherheitsstandards und schließt die Rückverfolgbarkeit von Meldungen aus:
https://whistleblowersoftware.com/secure/gkv-spitzenverband
Eingehende Meldungen werden von den Meldestellenbeauftragten des GKV-Spitzenverbands geprüft und bearbeitet. Über das geschützte Postfach können Hinweisgebende während der Bearbeitung anonym Rückmeldungen erhalten oder zusätzliche Informationen übermitteln.
Was kann NICHT über die interne Meldestelle gemeldet werden?
Das Hinweisgebersystem des GKV-Spitzenverbands dient ausschließlich der Meldung von Rechtsverstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die im beruflichen Kontext beim GKV-Spitzenverband auftreten.
Es ist nicht für allgemeine Beschwerden, persönliche Anliegen oder Sachverhalte im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen oder Leistungserbringern bestimmt.
Meldungen zu möglichen Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V (z. B. Abrechnungsbetrug oder Korruption im Gesundheitswesen) richten Sie bitte an die hierfür eingerichteten Fehlverhaltensstellen bei den gesetzlichen Krankenkassen, deren Verbänden oder beim GKV-Spitzenverband. Weitere Informationen finden Sie hier .
Was ist noch zu beachten?
Hinweisgebende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden, können nach § 38 HinSchG zum Schadenersatz verpflichtet werden.
Hinweisgebende haben auch die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden.