Extranet

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

An wen richtet sich die Interne Meldestelle?

Die interne Meldestelle des GKV-Spitzenverbands richtet sich ausschließlich an Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit für den GKV-Spitzenverband auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände hinweisen möchten.

Dazu zählen insbesondere:

  • Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte des GKV-Spitzenverbands,
  • Bewerberinnen und Bewerber,
  • Praktikantinnen, Praktikanten und Auszubildende,
  • Personen, die im Rahmen einer vertraglichen oder dienstleistungsbezogenen Zusammenarbeit tätig sind.

Was ist das Ziel der internen Meldestelle?

Der GKV-Spitzenverband ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12–18 HinSchG einzurichten.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb einer Organisation hinweisen.

Solche Verstöße können beispielsweise betreffen:

  • Straftaten (z. B. Korruption, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Datenmissbrauch),
  • mit Bußgeld bewehrte Verstöße, die dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen,
  • Verstöße gegen spezielle bundes-, landes- oder europarechtliche Vorschriften.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen und ethischer Grundsätze hat beim GKV-Spitzenverband höchste Priorität.

Die interne Meldestelle ermöglicht es, auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen – vertraulich, anonym und technisch abgesichert. Dabei werden Hinweisgebende und Betroffene gleichermaßen geschützt.

Wie kann ich einen Hinweis abgeben?

1. Auf dem Postweg

GKV-Spitzenverband
Kennwort: „persönlich/vertraulich - Interne Meldestelle“
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin

2. Über das elektronische Hinweisgebersystem:

Über das elektronische Hinweisgebersystem können Hinweisgebende auch anonym Kontakt aufnehmen. Das System gewährleistet höchste Sicherheitsstandards und schließt die Rückverfolgbarkeit von Meldungen aus:

https://whistleblowersoftware.com/secure/gkv-spitzenverband

Eingehende Meldungen werden von den Meldestellenbeauftragten des GKV-Spitzenverbands geprüft und bearbeitet. Über das geschützte Postfach können Hinweisgebende während der Bearbeitung anonym Rückmeldungen erhalten oder zusätzliche Informationen übermitteln.

Was kann NICHT über die interne Meldestelle gemeldet werden?

Das Hinweisgebersystem des GKV-Spitzenverbands dient ausschließlich der Meldung von Rechtsverstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die im beruflichen Kontext beim GKV-Spitzenverband auftreten.

Es ist nicht für allgemeine Beschwerden, persönliche Anliegen oder Sachverhalte im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen oder Leistungserbringern bestimmt.

Meldungen zu möglichen Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V (z. B. Abrechnungsbetrug oder Korruption im Gesundheitswesen) richten Sie bitte an die hierfür eingerichteten Fehlverhaltensstellen bei den gesetzlichen Krankenkassen, deren Verbänden oder beim GKV-Spitzenverband. Weitere Informationen finden Sie hier .

Was ist noch zu beachten?

Hinweisgebende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden, können nach § 38 HinSchG zum Schadenersatz verpflichtet werden.

Hinweisgebende haben auch die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu wenden.

Wir verwenden Cookies

Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unseres Webauftritts für Sie komfortabler zu gestalten. Wir möchten zudem Ihr Nutzungsverhalten besser verstehen, um Inhalte und Funktionen kontinuierlich zu verbessern. Bitte stimmen Sie daher der Nutzung folgender Cookies zu. Nähere Informationen zu den von uns gespeicherten Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Webseite auf Ihrem Computer bzw. Endgerät speichert, um einzelne Funktionen und Webanwendungen wie die Suche und Formulare nutzerfreundlicher gestalten zu können. Cookies werden in der Regel im Internetbrowser-Ordner bzw. vom Internetbrowser auf dem Betriebssystem Ihres Computers gespeichert.

Unsere Webseiten unterscheiden zwischen notwendigen Cookies, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde, und Statistik-Cookies, mit deren Hilfe wir das Nutzerverhalten unserer Zielgruppen besser verstehen lernen und unsere Webseiten kontinuierlich verbessern können. Notwendige Cookies können wir laut Gesetz auf Ihrem Computer speichern. Für die Statistik-Cookies benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sie können Ihre Einwilligung zur Cookie-Erklärung jederzeit auf unserer Website ändern oder widerrufen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Was sind notwendige Cookies?

Notwendige Cookies sorgen dafür, dass unsere Webseiten korrekt funktionieren. Sie werden beispielsweise für die Navigation, die Suchfunktion und für einzelne Formulare benötigt. Folgende Cookies werden beim Besuch unserer Webseiten auf Ihrem Computer gespeichert:

BIGipServerDVKA-DVKA-PR-HTTPs_Pool (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert die Information, über welchen unserer Server die Webseite besucht wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

creaseFont (GKV-Spizenverband)
Dieser Cookie speichert die bevorzugte Schriftgröße. Dieser Cookie wird nur gesetzt, wenn die Besucherin / der Besucher für diese Website eine andere Schriftgröße als die Standard-Schriftgröße gewählt hat.
Ablauf: 60 Tage

JSESSIONID (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert eine anonyme ID, die während des Besuchs unserer Webseite für bestimmte Funktionen benötigt wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

Was sind Statistik-Cookies?

Diese Cookies speichern Informationen zur Nutzung während Ihres Besuchs unserer Webseiten. Die gespeicherten Informationen geben uns Auskunft über die Reichweite unseres Webauftritts und das Nutzungsverhalten unserer Besucherinnen und Besucher. Auf dieser Basis können wir unser Webangebot kontinuierlich für Sie verbessern.

Sämtliche Informationen werden anonym erfasst und ausgewertet. Wir nutzen dafür die Open-Source-Software Matomo, die auf unseren Servern installiert ist. Näheres dazu können Sie in unserer Datenschutzerklärung nachlesen.

_pk_ses (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 30 Minuten

_pk_id (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 13 Monate