Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Das Deutsch-amerikanische Abkommen über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Beschäftigung einer Person als Mitglied der Besatzung eines Seeschiffes oder eines Luftfahrzeuges ( Art. 6 Abs. 3 SVA (PDF, 206 KB))
Diese Regelungen enthalten Besonderheiten, die abhängig von der Staatangehörigkeit gelten. - Für Personen, die von einem öffentlichen Arbeitgeber oder einem Bediensteten eines öffentlichen Arbeitgebers im anderen Staat beschäftigt werden ( Art. 6 Abs. 4 SVA (PDF, 206 KB))
Diese Regelungen gelten nur für Deutsche und Amerikaner.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .