Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Das Deutsch-uruguayische Abkommen über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Personen, die an Bord eines Seeschiffes beschäftigt werden ( Art. 6 Abs. 2 SVA (PDF, 258 KB))
- Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen ( Art. 8 SVA (PDF, 258 KB)).
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .