Die Sozialversicherungsabkommen koordinieren für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Das Deutsch-mazedonische Abkommen über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Beschäftigte an Bord eines Seeschiffes ( Art. 8 SVA (PDF, 137 KB)),
- Beschäftigte bei diplomatischen und konsularischen Vertretungen ( Art. 10 SVA (PDF, 137 KB))
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .