Personen, die in China arbeiten und für die weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten auf Antrag eine „Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über Rentenversicherung und Arbeitsförderung auf eine in China beschäftigte Person“ (Vordruck VRC/D 101) oder für Beschäftigte auf Seeschiffen eine „Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über Rentenversicherung und Arbeitsförderung auf Beschäftigte auf Seeschiffen“ (Vordruck VRC/D 101 A). Diese Bescheinigung dient gegenüber den chinesischen und deutschen zuständigen Stellen als Nachweis darüber, dass für die Person in den vom Abkommen erfassten Zweigen ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften gelten oder für ungültig zu erklären.
Bestehen Zweifel daran, dass – wie im Vordruck VRC/D 101 oder VRC/D 101 A angegeben – die deutschen Rechtsvorschriften tatsächlich anzuwenden sind oder weicht der dort bescheinigte Sachverhalt von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so hat die Stelle, die den Vordruck ausgestellt hat, diesen auf Verlangen zu überprüfen und gegebenenfalls (auch rückwirkend) zu berichtigen.