Extranet

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung

 

Wer muss den Antrag stellen?

Der Antrag auf Festlegung des anwendbaren Rechts bei Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten kann von jedem Arbeitgeber, Arbeitnehmern/Selbstständigen/Beamten selbst oder auch von deren Bevollmächtigten gestellt werden.

Ist der Antrag kostenlos?

Sofern Sie ausschließlich A1-Anträge stellen möchten, und die Authentifizierungsmethode „Benutzername & Passwort“ ausgewählt haben, sind die A1-Anträge im SV-Meldeportal kostenlos zu erstellen.

Warum muss der Antrag digital gestellt werden?

Der Antrag ist verpflichtend ausschließlich im Rahmen des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens A1 an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln (§ 106 ff. SGB IV). Eine Alternative gibt es nicht.

Die Anmeldung zum Meldeportal ist nicht möglich. Was ist zu tun?

Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses technischen Problems direkt an die ITSG . Wir können Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.

Gibt es den Antrag auch in anderen Sprachen?

Nein, leider nicht.

Wie finde ich den richtigen Antrag?

Sie können sich anhand der Beschriftungen der Kacheln zu dem richtigen Antrag navigieren oder unsere Direktlinks zu den Anträgen benutzen (siehe Hilfen und Links).

Gibt es Ausfüllanleitungen?

Ja! Bitte schauen Sie unter „ Hilfen und Links “ unter „Musteranträge“.

Gibt es Musteranträge?

Ja! Bitte schauen Sie unter „ Hilfen und Links “ unter „Musteranträge“.

Wo finde ich die Betriebsnummer des deutschen Arbeitgebers?

Sie finden diese auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung Ihres Arbeitgebers. Alternativ fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach oder wenden sich an Ihre deutsche gesetzliche Krankenkasse.

Wo finde ich die Betriebsnummer des ausländischen Arbeitgebers?

Für die Antragstellung wird diese grundsätzlich nicht benötigt. Bitte lassen Sie dieses Feld in dem Antrag einfach frei.

Wo finde ich die Betriebsnummer der Krankenkasse?

Bitte gehen Sie in dem Antrag auf die dazugehörige Lupe. Es öffnet sich das Verzeichnis der deutschen gesetzlichen Krankenkassen mit den dazugehörigen Betriebsnummern. Wählen Sie Ihre Krankenkasse aus, dann wird die Betriebsnummer automatisch in den Antrag eingefügt.

Wo finde ich die Versicherungsnummer?

Gemeint ist die Rentenversicherungsnummer der Person. Diese ist dem Sozialversicherungsausweis der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers zu entnehmen oder kann beim Arbeitgeber oder der gesetzlichen Krankenkasse erfragt werden.

Wie ist der Umfang der Tätigkeit zu berechnen?

Zur Berechnung der Höhe des Anteils der Erwerbstätigkeit im Wohnstaat des Arbeitnehmers sind in erster Linie die Arbeitszeit und/oder das Arbeitsentgelt heranzuziehen. Dabei sind abhängige Beschäftigungen in allen Staaten, also nicht nur den Mitgliedstaaten, sowie die voraussichtliche Sachlage in den folgenden zwölf Kalendermonaten zu berücksichtigen.

Kann nur ein Arbeitgeber/Beschäftigungsort angeben werden?

Nein, Sie können auch mehrere Arbeitgeber/Beschäftigungsorte angeben. Gehen Sie nach der Eingabe des ersten Arbeitgebers/Beschäftigungsortes auf die Schaltfläche „Weitere“.

Für welchen Zeitraum kann der Antrag gestellt werden?

Obwohl die Regelungen für in mehreren Staaten Erwerbstätige an keine zeitliche Frist gebunden sind, wird dennoch der Geltungszeitraum einer Festlegung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bzw. einer A1-Bescheinigung aus Prüfzwecken stets begrenzt.

Gibt es hier kein konkretes Ende, z.B. durch einen befristeten Arbeitsvertrag oder Projektende, können Sie dieses Datum ungefüllt lassen. Wir wählen dann als Prüfzeitraum den uns längst möglichen Zeitraum aus.

Im Falle einer Verlängerung reichen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Festlegung bzw. der A1-Bescheinigung bei uns ein.

Was ist eine Funktionspostfachadresse?

Funktionspostfachadressen sind gemeinschaftlich genutzte E-Mail-Postfächer, die nicht einer einzelnen Person, sondern einer Funktion, Abteilung oder einem Arbeitgeber zugeordnet sind.

Beispiel: Personalabteilung@ABCD_Unternehmen.de

Die Nutzung von Funktionspostfachadressen dient dem Datenschutz und der effizienten Kommunikation.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?

Wir sind bemüht, Ihren Antrag möglichst zeitnah zu bearbeiten. Rückfragen unsererseits erfolgen bei Bedarf auf dem Postweg.

Trotz Antrag liegt die Entscheidung der DVKA noch nicht vor. Das führt aktuell zu Problemen. Wie kann man nach dem Sachstand fragen?

Sollte die Bearbeitungsdauer zu Problemen führen, übersenden Sie uns bitte eine Kopie des Übermittlungsprotokolls zusammen mit einer kurzen Erklärung zu dem bestehenden Problem per Mail.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sie erhalten direkt nach der Antragstellung ein Übermittlungsprotokoll vom SV-Meldeportal.

Nach Aufnahme der Bearbeitung bei der DVKA erhalten Sie unsere Entscheidung. Der Antragsteller erhält diese in den Eingang des SV-Meldeportals; andere Verfahrensbeteiligte werden zusätzlich auf dem Postweg informiert. Rückfragen werden bei Bedarf auf dem Postweg gestellt.

Kann man einen Antragsentwurf speichern und später versenden?

Sie können Ihren Antragsentwurf speichern (unten links). Nach dem Speichern finden Sie diesen in Ihrem Postfach unter „Entwürfe“. Wenn Sie den gespeicherten Antrag versenden möchten, öffnen Sie diesen und senden ihn ab.

Wie kann man einen bereits gesendeten Antrag korrigieren?

Bitte schauen Sie unter „ Hilfen und Links “ unter „Stornierung/Änderungen von A1-Anträgen“.

Wie kann man ein PDF von dem Antrag erstellen?

Sie finden ganz rechts oben in Ihrem Web-Broser drei Punkte. Hier können Sie unter dem Drucker von Ihrem Antrag ein PDF erstellen.

Der ausgewählte Antrag spiegelt die arbeitsrechtliche Situation nicht wider. / Es gibt keine Möglichkeit, Angaben zu der tatsächlichen Situation zu machen.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie den korrekten Antrag ausgewählt haben. Sie finden unter „ Hilfen und Links “ die Direktlinks zu den Anträgen im SV-Meldeportal.

Wie soll bei Fehlermeldungen vorgegangen werden?

Sie gehen auf die Fehlermeldung und werden automatisch an die Stelle des Antrages geführt, bei der sich der Fehler befindet. Berichtigen Sie den Fehler und prüfen Sie den Antrag erneut. Es ist technisch möglich, dass das SV-Meldeportal dann weitere, vorher nicht angezeigte Fehler meldet. Beheben Sie auch diese und senden Sie uns den Antrag anschließend zu.

Muss ich mich im Extranet der DVKA registrieren/anmelden, um einen Antrag stellen zu können?

Nein. Eine Registrierung/Anmeldung in unserem Extranet ist nicht erforderlich. Bitte melden Sie sich direkt im SV-Meldeportal an.

Wie wird der Mittelpunkt der Tätigkeit bei selbstständigen Tätigkeiten ermittelt?

Der Mittelpunkt der Tätigkeiten ist zu ermitteln, indem sämtliche Aspekte der beruflichen Tätigkeit einer Person hinsichtlich der voraussichtlichen Sachlage in den folgenden zwölf Kalendermonaten berücksichtigt werden, insbesondere die folgenden Kriterien:

  • der Ort, an dem sich die dauerhaften und ständigen Geschäftsräume befinden, in denen die betreffende Person ihre Tätigkeit ausübt;
  • die übliche Eigenart oder Dauer der ausgeübten Tätigkeiten;
  • die Zahl der erbrachten Leistungen und
  • der Wille der Person, wie er aus der Gesamtheit der Umstände hervorgeht.

Wie ist die DVKA für Fragen zum Meldeportal zu erreichen?

Ihr Anliegen wurde hier nicht dargestellt und Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Sie erreichen uns per Mail unter mehrfachbeschaeftigung@dvka.de .

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