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Entsendung ins Ausland
Entsendung einer beschäftigten Person ins Ausland
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten
Vorübergehende Selbstständigkeit im Ausland
Antragstellung durch selbständige Person oder ihren Bevollmächtigten
Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
Beschäftigung bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten sowie durch die betroffene abhängig beschäftigte Person selber
Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten (sofern eine deutsche Betriebsnummer existiert) sowie durch die betroffene abhängig beschäftigte Person selber
Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern in unterschiedlichen Mitgliedstaaten
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten (sofern eine deutsche Betriebsnummer existiert) sowie durch die betroffene abhängig beschäftigte Person selber
Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten
Antragstellung durch betroffene Person
Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten
Antragstellung durch selbständige Person oder ihren Bevollmächtigten
Antragstellung durch Dienstherrn / öffentlichen Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten (sofern eine deutsche Betriebsnummer existiert) sowie durch die betroffene Person
Antragstellung durch Dienstherrn / öffentlichen Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten (sofern eine deutsche Betriebsnummer existiert) sowie durch die betroffene Person
Antragstellung durch Dienstherrn / öffentlichen Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten (sofern eine deutsche Betriebsnummer existiert) sowie durch die betroffene Person selber
Beamte oder gleichgestellte Personen
Beamte oder gleichgestellte Personen bei ausschließlicher Tätigkeit für den Dienstherrn
Antragstellung durch Dienstherrn / öffentlichen Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten
Seeleute
Beschäftigung für ein Unternehmen mit Sitz im Wohnstaat auf einen Seeschiff
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten
Abschluss einer Ausnahmevereinbarung
Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für beschäftigte Personen durch den deutschen Arbeitgeber
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten
Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für Selbstständige
Antragstellung durch selbständige Person oder ihren Bevollmächtigten
Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für Beschäftigte und andere Sachverhalte durch die Person
Antragstellung durch die betroffene Person selber
Nachweis über die Erwerbstätigkeit in Deutschland
Nachweis über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit
Antragstellung durch Arbeitgeber oder seinen Bevollmächtigten sowie durch die betroffene Person selber.