Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eingesetzt werden, ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln (§ 106 SGB IV). Hierbei müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:
- Der Lebensmittelpunkt der betreffenden Person befindet sich in Deutschland.
- Die Person ist ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt.
- Sie übt erfahrungsgemäß ihre Beschäftigung regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aus.
Zur Beantragung der A1-Bescheinigung für diesen Personenkreis ist bis zum 31.12.2020 der Fragebogen GME1 zu verwenden. Durch die Erweiterung des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens A1 auf diesen Personenkreis wird die Datenqualität deutlich erhöht, wodurch zahlreiche Rückfragen entfallen werden. Eine zusätzliche Einholung der Unterschrift der Beschäftigten ist nicht mehr notwendig. Zudem ermöglicht die Ablösung des Papierverfahrens dem GKV-Spitzenverband, DVKA nun auch die von vielen Arbeitgebern gewünschte sichere elektronische Übermittlung der A1-Bescheinigungen im PDF-Format. Entsprechend werden sich die Verfahrenslaufzeiten verkürzen.
Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:
- Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag „gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte“ auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen. - Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
Nutzen Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, steht Ihnen als Arbeitgeber für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter https://info.sv-meldeportal.de/ zur Verfügung
Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag „gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte“ auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen.
Nutzen Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, steht Ihnen als Arbeitgeber für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter https://info.sv-meldeportal.de/ zur Verfügung