Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht
Die Feststellung, ob im Rahmen einer Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, kann formlos bei der für die Ausstellung der Bescheinigung T/A 1 zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Bescheinigung T/A 1 stellt im Falle einer Entsendung von Selbstständigen in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin aus.
Sofern eine Person nur der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt, ist hierfür der zuständige Träger der Unfallversicherung zuständig.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren jeweiligen länderspezifischen Informationen oder unter „Häufig gestellte Fragen" .