Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht
Die Feststellung, ob im Rahmen einer Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, kann formlos bei der für die Ausstellung der Bescheinigung MNE/DE 101 zuständigen Stelle beantragt werden.
der GKV-Spitzenverband, DVKA, Postfach 20 04 64, 53134 Bonn
Die Bescheinigung MNE/DE 101 stellt im Falle einer Entsendung von Selbstständigen in Deutschland der GKV-Spitzenverband, DVKA, Postfach 20 04 64, 53134 Bonn aus.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren jeweiligen länderspezifischen Informationen oder unter „Häufig gestellte Fragen" .