Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht
Die Feststellung, ob im Rahmen einer Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, kann formlos bei der für die Ausstellung der Bescheinigung RCH/DE 101 zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Bescheinigung RCH/DE 101 stellt im Falle einer Entsendung von Selbstständigen in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin aus.
Die Verlängerung einer Entsendung über 36 Kalendermonate hinaus kann beim GKV-Spitzenverband, DVKA beantragt werden. Das Verfahren entspricht der Beantragung einer Ausnahmevereinbarung .
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren jeweiligen länderspezifischen Informationen oder unter „Häufig gestellte Fragen" .