Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht
Der Fragebogen zur Ausstellung einer Bescheinigung TN/A 1 für eine entsandte Person ist vom Arbeitgeber an die folgenden Stellen zu übermitteln:
- die gesetzliche Krankenkasse, an die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden oder
- die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, sofern keine Rentenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzuführen sind.
- Sofern eine Person nur der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt, ist hierfür der zuständige Träger der Unfallversicherung zuständig.
Fragebogen zur Feststellung einer Entsendung
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren jeweiligen länderspezifischen Informationen oder unter „Häufig gestellte Fragen" .