Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht
Der Fragebogen zur Ausstellung einer Bescheinigung MNE/DE 101 für eine entsandte Person ist vom Arbeitgeber an die folgenden Stellen zu übermitteln:
- die gesetzliche Krankenkasse, an die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden oder
- der GKV-Spitzenverband, DVKA, Postfach 20 04 64, 53134 Bonn, sofern keine Rentenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzuführen sind.
Fragebogen zur Feststellung einer Entsendung
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren jeweiligen länderspezifischen Informationen oder unter „Häufig gestellte Fragen" .