Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht
Der Fragebogen zur Ausstellung einer Bescheinigung MA/D 101 für eine entsandte Person ist vom Arbeitgeber an die folgenden Stellen zu übermitteln:
- die gesetzliche Krankenkasse, an die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden oder
- die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, sofern keine Rentenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzuführen sind.
- Sofern eine Person nur der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt, ist hierfür der zuständige Träger der Unfallversicherung zuständig.
Die Verlängerung einer Entsendung über 36 Kalendermonate hinaus kann beim GKV-Spitzenverband, DVKA beantragt werden. Das Verfahren entspricht der Beantragung einer Ausnahmevereinbarung .
Fragebogen zur Feststellung einer Entsendung
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren jeweiligen länderspezifischen Informationen oder unter „Häufig gestellte Fragen" .