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Wann zähle ich zu den Beamten im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsrechts?

 

Beamte im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsrechts sind alle Personen, die in dem Mitgliedstaat , dem die sie beschäftigende Verwaltungseinheit angehört, als Beamte oder ihnen gleichgestellte Personen gelten. Sofern Sie in Deutschland als

  • Beamter oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe,
  • Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
  • Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei einem öffentlichen Arbeitgeber

tätig sind, gelten für Sie gemäß Titel II (anwendbares Recht) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Regelungen für Beamte.

Zählen Sie zu dem vorgenannten Personenkreis und werden nur im Rahmen dieser Erwerbstätigkeit von Ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten eingesetzt, finden Sie Hinweise zum Antragsverfahren hier .

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