Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, die Prüfung einer Entsendung in den betreffenden Staat zu beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn danach für Sie die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anwendbar sind, gilt Folgendes:
Sie können in diesen Staaten Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Aufenthaltsstaates. Nähere Informationen können Sie unseren Merkblättern „Urlaub in …“ entnehmen. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.dvka.de unter → „Versicherte“ → „Touristen“. Bitte bedenken Sie, dass mit der EHIC ein Rücktransport nach Deutschland nicht abgesichert ist. Es wird empfohlen, eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Wenn Sie im Rahmen einer Entsendung für Ihren Arbeitgeber in den genannten Staaten tätig sind, besteht alternativ die Möglichkeit, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft über Ihren Arbeitgeber, z. B. im Wege der Kostenerstattung, zu erhalten. Der Leistungsumfang richtet sich nach den deutschen Rechtsvorschriften.
Unabhängig von den beiden vorgenannten Möglichkeiten können in diesen Staaten Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft im Rahmen von Kostenerstattung in Anspruch genommen werden. Der Leistungsumfang richtet sich in diesem Fall nach den deutschen Rechtsvorschriften.
Ihre gesetzliche Krankenkasse informiert Sie darüber, ob und auf welcher Rechtsgrundlage in Ihrem Einzelfall Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden können.