Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Das Deutsch-tunesische Abkommen über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Besatzung eines Seeschiffes ( Art. 8 SVA (PDF, 151 KB))
- Beschäftigung bei öffentlichem Arbeitgeber, bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen ( Art. 10 SVA (PDF, 151 KB)).
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .