Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Das Deutsch-kanadische Abkommen über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Erwerbstätige an Bord eines Seeschiffes ( Art. 8 SVA (PDF, 180 KB))
- Beschäftigte einer Regierung oder von einem sonstigen öffentlichen Arbeitgeber ( Art. 9 SVA (PDF, 180 KB)).
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .