Wohnen Sie in Deutschland (bzw. befindet sich im Falle von Flug- oder Kabinenbesatzungsmitgliedern die Heimatbasis in Deutschland), ist für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften der GKV-Spitzenverband, DVKA in Bonn zuständig. Um die Festlegung der anwendbaren Rechtsvorschriften zu erleichtern und die Angaben zur Person und Erwerbstätigkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Antragsverfahren den jeweiligen Sachverhalten angepasst: