Zum 31.12.2020 endet der im Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangszeitraum, in welchem die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Sachverhalte mit dem Vereinigten Königreich vollumfänglich weitergelten. Das Austrittsabkommen sichert darüber hinaus Rechte für Bürgerinnen und Bürger. So regelt es neben Sachverhalten, die vor dem Ende des Übergangszeitraums begonnen haben und darüber hinausgehen, auch Sachverhalte, die erst nach dem Ende des Übergangszeitraums auftreten, die aber bereits vor dem Ende des Übergangszeitraums ihren Ursprung hatten. Weitergehende Informationen zum Thema „Brexit“ finden Sie auf unserer Homepage. Dieses Merkblatt geht davon aus, dass die EG-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für einzelne Personen vollumfänglich weitergelten.