Albanien

Deutsch-albanisches Abkommen (in Kraft seit 01.12.2017)

Sachlicher Geltungsbereich Rentenversicherung, Kranken*-, Pflege*-, Unfallversicherung*
und Arbeitsförderung*
Gebietlicher Geltungsbereich Hoheitsgebiet Albaniens
Persönlicher Geltungsbereich Grds. alle Personen ungeachtet der Staatsangehörigkeit.
Flüchtlinge und Staatenlose. Ausnahme Beschäftigte der
diplomatischen Mission und konsularischen Vertretungen:
nur deutsche und albanische Staatsangehörige.

* Gelten für eine Person aufgrund des Abkommens in der Rentenversicherung die deutschen
Rechtvorschriften, gelten diese auch für die Kranken- Pflege- und Unfallversicherung und die
Arbeitsförderung (vgl. Ziff.7 Buchst. a) des Schlussprotokolls zum Abkommen.