| Sachlicher Geltungsbereich | Rentenversicherung, Kranken*-, Pflege*-, Unfallversicherung* und Arbeitsförderung* |
| Gebietlicher Geltungsbereich | Hoheitsgebiet Albaniens |
| Persönlicher Geltungsbereich | Grds. alle Personen ungeachtet der Staatsangehörigkeit. Flüchtlinge und Staatenlose. Ausnahme Beschäftigte der diplomatischen Mission und konsularischen Vertretungen: nur deutsche und albanische Staatsangehörige. |
* Gelten für eine Person aufgrund des Abkommens in der Rentenversicherung die deutschen
Rechtvorschriften, gelten diese auch für die Kranken- Pflege- und Unfallversicherung und die
Arbeitsförderung (vgl. Ziff.7 Buchst. a) des Schlussprotokolls zum Abkommen.