Unsere Aufgabenschwerpunkte


Beratung


Wir beraten

  • die Kranken- und Pflegekassen
  • deren Verbände
  • andere Sozialversicherungsträger
  • Versicherte und
  • Arbeitgeber

z. B. in krankenversicherungsrechtlichen Fragen

  • über die im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen, Ansprüche, Vordrucke, zuständigen Stellen usw. bei einem Urlaubsaufenthalt oder einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sowie einer Wohnortverlegung ins Ausland
  • im Zusammenhang mit einer Beschäftigung als Grenzgänger
  • zur Abrechnung von erbrachten Leistungen der Krankenversicherung, die bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in einem EU- oder Abkommensstaat in Anspruch genommen werden
  • im Zusammenhang mit den von deutschen Krankenkassen aushilfsweise erbrachten Leistungen für vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland wohnende und im Ausland versicherte Personen


Kostenabrechnung


Über uns werden die Krankenversicherungsleistungen abgerechnet, die u. a. im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner, entsandte Arbeitnehmer und Touristen im Auftrag der deutschen Krankenkasse erhalten haben. Dies gilt auch für die Kosten, die deutsche Krankenkassen aushilfsweise für im Ausland versicherte Personen aufgewendet haben.


Vereinbarungen


Wir schließen mit ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, die im Interesse von Versicherten, Arbeitgebern und Krankenkassen eine praxisgerechte Umsetzung der komplexen EG- und Abkommensregelungen ermöglichen. Darüber hinaus treffen wir zentral für alle Bereiche der sozialen Sicherheit in Deutschland mit den entsprechenden ausländischen Stellen Ausnahmevereinbarungen für die Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland beschäftigt sind und in dieser Zeit weiterhin in der deutschen Sozialversicherung abgesichert bleiben möchten.


Verwaltungshilfe


Wir unterstützen die deutschen Krankenkassen bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland. Solche Fälle treten z. B. auf bei einem Unfall, den ein Versicherter durch das Verschulden eines Dritten im Ausland erlitten hat oder bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen für im Ausland wohnende Versicherte.