„Arbeiten im Vereinigten Königreich“


Zum 01.05.2010 sind Änderungen im überstaatlichen Sozialversicherungsrecht Europas in Kraft getreten. Die VO (EWG) 1408/71 wurde durch die VO (EG) 883/04 abgelöst. Die VO (EG) 883/04 gilt grundsätzlich nur für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ab dem 01.01.2011 gilt die Verordnung prinzipiell ebenfalls für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Staates sind („Drittstaatsangehörige“), wenn sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Staat (also z. B. Deutschland) haben und ihre Beschäftigung in einem EU-Staat ausüben.“
Die Ausweitung des persönlichen Geltungsbereichs gilt jedoch nicht in Bezug auf das Vereinigte Königreich, d. h. für Arbeitnehmer, die die Staatsangehörige eines anderen Staates außerhalb der EU besitzen und im Vereinigten Königreich tätig werden, gilt die VO (EG) 883/04 nicht. Für diese Personen ist weiterhin die Verordnung (EWG) 1408/71 anwendbar.

Mit der folgenden Entscheidungshilfe möchten wir Sie daher zu dem für Sie zutreffenden Dokument (Merkblatt, Antragsformular, etc.) leiten.

Bitte wählen Sie zunächst die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person (z. B. Arbeitnehmer, Selbstständiger) aus:


   belgisch    maltesisch
   britisch    niederländisch
   bulgarisch    österreichisch
   dänisch    polnisch
   deutsch    portugiesisch
   estisch    rumänisch
   finnisch    schwedisch
   französisch    slowakisch
   griechisch    slowenisch
   irisch    spanisch
   italienisch    tschechisch
   lettisch    ungarisch
   litauisch    zypriotisch
   luxemburgisch    andere Staatsangehörigkeit